Weiterleben mit Spenderorgan
25. April 2012
Weiterleben mit Spenderorgan
Zahlreiche kranke und behinderte Menschen sind dringend angewiesen auf ein Spenderorgan, mit dem die Chance auf ein neues Leben eröffnet werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass sich genügend Organspender finden. Dieses auch in Funk und Fernsehen häufig diskutierte Thema zeigt in der Realität ernüchternde Zahlen: Obwohl laut aktueller Interviews etwa drei Viertel aller Befragten prinzipiell zu einer Organspende bereit wären, haben definitiv statistisch nur 10,7 Menschen pro eine Million Einwohner Baden-Württembergs einen Organspendeausweis. Baden-Württemberg zeigt sich damit bundesweit (14,7 Menschen pro 1Mio) als Schlusslicht.
Wie Rudi Wartha berichtete, war er über viele Jahre hinweg Dialysepatient. Das bedeutete: Drei mal pro Woche ein jeweils mehrstündiger Krankenhausaufenthalt, nachdem zuvor am Arm operativ ein spezieller Anschluss an die Blutbahn, ein Shunt, gelegt wurde.
Rudi Wartha stand jahrelang auf der Warteliste für eine Spenderniere. Schließlich kam ein Anruf vom Transplantationszentrum der Universitätsklinik Heidelberg; dorthin wurde er neben zwei anderen möglichen Organempfängern kurzfristig einbestellt. Kurz vor dem Eintreffen in Heidelberg erhielt er telefonisch eine Absage: Er musste unverrichteter Dinge wieder zurückkehren - nach großer Hoffnung somit eine herbe Enttäuschung. Nach einiger Zeit stand jedoch eine Spenderniere zu seiner eigenen Verfügung und die Organtransplantation konnte umgehend erfolgen.
Nun musste er darauf hoffen, dass der Körper das neu erhaltene Organ nicht abstößt, was allerdings die Einnahme spezieller Medikamente mit starken Nebenwirkungen erforderlich machte. Als Folgeerscheinung des dadurch ausgelösten Knochenschwundes hat Wartha inzwischen starke Probleme im Bereich der Hüftgelenke, weshalb in absehbarer Zeit eine weitere Operation ansteht. Dennoch blickt er optimistisch in die Zukunft und freut sich darüber, dass er mit dem gespendeten Organ die Chance auf ein neues Leben erhielt.
Aus eigener Erfahrung appellierte er deshalb daran, dass möglichst viele Menschen sich bereit finden sollten für eine Organspende. Die oft vorhandene Befürchtung, dass von medizinischer Seite dem Leben eines Todkranken schneller ein Ende gesetzt würde, wenn dieser im Besitz eines Organspendeausweises ist, entkräftete Wartha mit dem Hinweis darauf, dass jeder Mediziner kraft seines hippokratischen Eides das Leben jedes Kranken prinzipiell erhalten müsse; erst im Falle des bereits eingetretenen Hirntodes sei eine Organentnahme überhaupt möglich.
Um den Hirntod eindeutig festzustellen, werden hierzu zwei voneinander unabhängige Ärzte mit dieser Untersuchung beauftragt. Außerdem wird, so Wartha, aus Pietät gegenüber dem verstorbenen Spender, nach der Organentnahme dessen Körper zum Beispiel ebenso vernäht wie dies bei einem noch lebenden Patienten geschehen würde. Oft sei es auch für viele Angehörige tröstlich, zu wissen, dass zumindest ein Organ des Verstorbenen weiterlebt und dieser durch seine Spende einem anderen das Weiterleben ermöglicht.
Rudi Wartha verwies darauf, dass in anderen Ländern, beispielsweise in Österreich, Spanien und in der Schweiz ein anderes Transplantationsgesetz bestehe: Demnach gelte jeder als potentieller Organspender, solange er diesem Umstand nicht ausdrücklich widerspreche. Das habe den Vorteil, dass jeder sich aktiv mit dieser Frage auseinandersetzen müsse. In diesen Ländern betrage die Wartezeit etwa zwei Jahre, in der Bundesrepublik jedoch fünf bis acht Jahre.
Für zahlreiche Patienten auf der Warteliste wird dies zum Spießrutenlauf: Bis sich eine Chance auf Erhalt eines Spendeorgans ergibt, verschlechtert sich zusehends ihr Gesundheitszustand und in vielen Fällen setzt zuvor der Tod ein jähes Ende.
Nach der anstehenden Änderung des Transplantationsgesetzes in Deutschland soll jeder Haushalt angeschrieben werden, um die Situation der Spendenbereitschaft zu verbessern.
Wichtig ist jedoch, dass sich jeder persönlich mit dieser Thematik auseinandersetzt. Deshalb verteilte Rudi Wartha an jeden Schüler ein Organspendeausweisformular. Solche Formulare sind auch erhältlich in Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, Tel.: 0800 / 90 40 400).
Sichtlich bewegt von der hautnahen Darstellung des Organspendenproblems, vermittelt aus erster Hand von einem betroffenen Organempfänger, schlossen sich an den Vortrag noch zahlreiche Fragen der Schüler an. Dieses Thema soll nun weiter ausführlich nachbereitet und vertieft werden.
Daraus resultierende ethische Fragen werden im Religionsunterricht aufgearbeitet. rewi
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