Hinweise zum Unterrichtsbetrieb ab 19.04.2021
15. April 2021
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
ab Montag, 19.04.2021 dürfen alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenz- bw. Wechselunterricht an die Schule zurückkehren. Die bekannten Hygienebestimmungen (Maskenpflicht, Abstandsregeln ...) behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Zusätzlich wird eine Pflicht zur Teilnahme an Schnelltestungen eingeführt.
Hinweise zur Teststrategie des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
Erklärvideo: Durchführung eines Schnelltests
Alle Informationen bezüglich unseres Wechselunterrichtsmodells und der Umsetzung der Schnelltestungen an unserer Schule können Sie dem Elternbrief Nr. 5 entnehmen. Dieser wurde, zusammen mit der Einverständniserklärung und der Gruppeneinteilung, von den Klassenlehrer*innen per Teams an die Schüler*innen weitergeleitet.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5, 6 und 7 können an der Notbetreuung teilnehmen. Das Kultusministerium appelliert dringend an die Erziehungsberechtigten, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Die tagesgenaue Anmeldung zur Notbetreuung ist auch dann erforderlich, wenn ein Kind aktuell schon die Notbetreuung besucht.
Hygieneverordnung der Josef-Schmitt-Realschule
Corona-Verordnung Schule in der Fassung vom 21.10.2020
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen
Aktuelle Informationen des Kultusministeriums finden Sie hier.
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